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F A M I L I E N L E B E N
men Sie bei laufender Elternzeit
ein weiteres Kind, dann dürfen
Sie die erste Elternzeit vorzeitig
beenden. Den nicht verwendeten
Zeitraum hängen Sie einfach an
das Ende der zweiten Elternzeit an.
Info:
www.gesetze-im-internet.deWas passiert mit Ihrem Arbeits-
platz?
Wenn Ihre Elternzeit abgelaufen
ist, haben Sie Anspruch darauf,
Ihre Arbeit automatisch und ohne
weitere Aufforderung wieder
aufzunehmen. Dabei gelten die
gleichen Bedingungen wie vor der
Elternzeit. Sollte dies nicht möglich
sein, so haben Sie Anspruch auf
einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
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Info
www.bmfsfj.de www.gesetze-im-internet.de www.elterngeld.netsam. Dabei ist es egal, in welchem
Arbeitsverhältnis Sie stehen, ob
Vollzeit oder Teilzeit.
Wie lange kann ich
Elternzeit nehmen?
Der Anspruch auf Elternzeit be-
steht maximal drei Jahre, also bis
zur Vollendung des dritten Lebens-
jahres Ihres Kindes. Dabei wird die
Zeit der Mutterschutzfrist auf die
Elternzeit angerechnet. Sie kön-
nen die Elternzeit auch vorzeitig
beenden oder verlängern, voraus-
gesetzt Ihr Arbeitgeber stimmt zu.
Wie ist das bei mehreren
Kindern geregelt?
Haben Sie mehrere Kinder, so
haben Sie für jedes Kind Anspruch
auf Elternzeit. Auch wenn sich die
Zeiträume überschneiden. Bekom-
Wie muss ich es beantragen?
Denken Sie daran, die Elternzeit
spätestens sieben Wochen vor
Beginn schriftlich beim Arbeitge-
ber zu beantragen. Dabei müssen
Sie auch festlegen, zu welchen
Zeiten Sie die Elternzeit nehmen
möchten.
Muss ich während der
Elternzeit arbeiten?
Nein. Während der Elternzeit sind
Sie zu keinerlei Tätigkeit verpflich-
tet. Wenn Sie es aber wünschen,
dürfen Sie bis zu 30 Stunden in
Teilzeit weiterarbeiten.
Wem steht Elternzeit zu?
Die Elternzeit kann von Mutter
oder Vater genommen werden,
aber auch anteilig von jedem
alleine oder von beiden gemein-
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