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105m

2

für fünf Personen. Für jede

weitere zum Haushalt rechnende

Person erhöht sich die gesamte

Wohnfläche um 15m

2

und einen

weiteren Wohnraum.

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Info

www.service-bw.de

Tabelle Einkommensgrenzen:

www.l-bank.de

eine angemessene Wohnung zu

bekommen, kann Ihnen die Stadt

eine Sozialmietwohnung vermit-

teln. Dazu brauchen Sie einen

Wohnberechtigungsschein. Dieser

wird ausgestellt vom Amt für Lie-

genschaften und Wohnen, wenn

Ihr Einkommen (und das der zum

Haushalt zählenden Familienmit-

glieder) eine bestimmte Einkom-

mensgrenze nicht überschreitet.

Bei Fragen zur Einkommensgren-

ze wenden Sie sich bitte an die

Wohnraumförderungsstellen beim

Landratsamt oder an die Bürger-

meisterämter.

¬

¬

Info

info@sonnenbuehl.de

Wie groß darf die

Wohnung sein?

In der Regel gilt folgendes: Je

ein Wohnraum für den Wohn­

berechtigten und jeden seiner

mitziehenden Angehörigen.

Das heißt: Eine Ein-bis Zwei-

zimmerwohnung mit 45m

2

für

einen Alleinstehenden, bis zu vier

Wohnräume mit 75m

2

für drei

Personen, bis zu sechs Räume mit

dazugehörigen Gutscheinkarten.

Damit können Sie insgesamt

20-mal im Jahr kostenlos oder

ermäßigt kulturelle Einrichtungen

besuchen. Ob die Wilhelma in

Stuttgart, das „Blühende Barock“

in Ludwigsburg, den Erlebnispark

in Tripsdrill, den Europa-Park in

Rust, das Mercedes-Benz-oder das

Porsche-Museum in Stuttgart – Sie

und Ihre Kinder können damit nur

Spaß und eine erlebnisreiche Zeit

haben. Der Landesfamilienpass ist

einkommensunabhängig. Sie er-

halten ihn auf Antrag beim Bürger-

meisteramt. Fragen Sie dort auch

nach, ob es weitere kommunale

Familienpässe und -ermäßigungen

gibt.

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Info

www.sm.baden-wuerttemberg.de www.service-bw.de

Sozialmietwohnungen und

Wohnberechtigungsschein

Wann erhalte ich den

Wohnberechtigungsschein?

Wenn Sie keine Chance haben,

Im Backhaus

Erpfingen

Impressum

© HLK Kommunikation-Verlag, Taubenweg 9,

72829 Engstingen, Fon 07129 930-981, Fax -982,

info@hlk-verlag.de, anzeigen@hlk-verlag.de

,

www.hlk-verlag.de

Im HLK-Verlag erscheinen: Kommunalbroschüren,

Ortspläne, Web-Ortspläne und Apps für Gemein-

den, Städte und Landkreise.

Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Ge-

meinde Sonnenbühl, unter

www.sonnenbühl.de

er-

halten Sie immer aktuelle und vertiefte Informationen.

Fotos + Texte: Gemeinde Sonnenbühl;

Gerhard Maier; Peter Leuthe; Sonnenalb Kutscher;

Jill Carstens; Alexander Heinrich, HLK Verlag

Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen

für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die

Gemeinde Sonnenbühl entgegen. Titel, Umschlag-

gestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts

sind zu Gunsten des jeweiligen Inhabers dieser

Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und

Übersetzungen sind – auch auszugsweise  – nicht

gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich

welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, Datenerfas-

sung, Datenträger oder Online, nur mit schriftlicher

Genehmigung des Verlages.

201406-72820-101, 1. Auflage,

Printed in Germany 08-2015