Einheitlicher Ansprechpartner
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie sieht unter anderem die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner vor. Über sie können alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden.
Beschreibung
Zentrale Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners ist das Übermitteln von Information darüber, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen.
Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt der Einheitliche Ansprechpartner bei all diesen Verfahren eine unterstützende Funktion wahr. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist derzeit gebührenfrei.
Kontakt
Sonstiges
Informationen zu Verwaltungsdienstleistungen und Online-Dienste, die Sie als Dienstleistungserbringer in Ihrer jeweiligen Situation benötigen, sind auf www.service-bw.de gebündelt.
Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners besteht nicht. Sie können die Formalitäten zur Aufnahme Ihrer Dienstleistungstätigkeit auch in direktem persönlichen oder elektronischen Kontakt mit unseren Ämtern erledigen. Die für Ihre Anliegen im Bereich der Gewerbeausübung zuständigen Behörden und deren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-reutlingen.de unter "Service & Verwaltung" > "Bürgerservice A-Z".