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Holzpolter Erpfingen 2025

Polter- und Flächenlosversteigerung Erpfingen

Flächenlosversteigerung Erpfingen

Am Mittwoch 09.04.2025 um 19.00 Uhr werden in der Erpftalhalle Erpfingen folgende Flächenlose aus dem Gemeindewald gegen Rechnung versteigert:

Abteilung Bannwald Nr.101 bis 106
Abteilung Schatzbuckel Nr.107 bis 110
Abteilung Kleinhöhlenberg Nr.111 bis 115
Abteilung Bärenhöhle Nr.116 bis 119
Abteilung Auf dem Filz Nr.120
Abteilung Melchinger Tal Nr.121
Abteilung Häldele Nr.122
Abteilung Kalkofen Nr.123

Die Flächenlose sind mit blauer Farbe an den Bäumen gekennzeichnet.

Eine Besichtigung vor dem Versteigerungstermin wird empfohlen, nachträglich kann nicht reklamiert werden. Interessenten sind herzlich eingeladen, ein Motorsägenschein ist für die Aufarbeitung Voraussetzung.

Brennholz-Polterversteigerung Erpfingen

Im Anschluss an die Flächenlosversteigerung werden am Mittwoch 09.04.2025 um ca. 19.30 Uhr in der Erpftalhalle Erpfingen folgende Polter aus dem Gemeindewald gegen Rechnung versteigert. Der Anschlag je Festmeter beträgt 82 Euro/FM. Nutzen sie die Möglichkeit die Polter vorher zu besichtigen. Es gilt der Grundsatz: „Gekauft wie gesehen“.

Die Versteigerungsmodalitäten sind dieselben wie bisher und sind am Ende angefügt.

Wer an der Polter-und Flächenlosversteigerung teilnehmen möchte, muss vorab eine Bieternummer abholen. Wurde die Bieternummer einmal zugewiesen bleibt diese für die kommenden Jahre erhalten.
Alle die bereits eine Bieternummer besitzen müssen daher nicht erneut eine Nummer abholen. Die Bieternummer muss an der Versteigerung mitgebracht werden.

Wer noch keine Bieternummer besitzt kann diese auf der Ortschaftsverwaltung in Erpfingen abholen oder sich telefonisch oder per Mail bei Frau Antoniotti melden.
Jeder Haushalt erhält nur eine Bieternummer. Der Nachname, Vorname und die Adresse werden vermerkt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Antoniotti, (Tel. 07128/925-930 oder j.antoniotti@sonnenbuehl.de)

Um eine möglichst gerechte und für die Bürger/innen zufriedenstellende Versorgung mit Brennholz zu gewährleisten, hat der Gemeinderat folgende Regelungen beschlossen:

- Bieterberechtigt sind nur Sonnenbühler Bürgerinnen und Bürger in jedem Ortsteil
- Im Versteigerungsverfahren darf für jeden Haushalt in der 1. Runde nur ein Polter („Grundversorgung“) ersteigert werden.
- Sollten nach der 1. Versteigerungsrunde noch Polter zur Verfügung stehen, werden diese in einer 2. Runde versteigert
- Bleiben nach der 2. Versteigerungsrunde noch Polter übrig, werden diese beim darauffolgenden Versteigerungstermin im nächsten Ortsteil angeboten
- Hat ein Bieter in einem anderen Ortsteil bereits einen Polter erworben, kann er danach nur in der 2. Versteigerungsrunde mitbieten
- Pro Haushalt dürfen insgesamt maximal 2 Polter in den Versteigerungen aller Ortsteile erworben werden
- Sollten nach diesen Versteigerungsrunden noch Brennholz-Polter übrig sein, werden diese in einer Schlussversteigerung ohne Reglementierung versteigert.

Im Folgenden finden Sie die Listen + Karten der Flächenlose sowie Listen + Karten der Polter für Erpfingen 2025 zum Download

Liste Flächenlose Erpfingen 2025 (179,4 KB)

Karte Flächenlose Erpfingen 101 - 119 (180,2 KB)
Karte Flächenlose Erpfingen 120 - 122 (127,5 KB)
Karte Flächenlose Erpfingen 123 (194,1 KB)

Polterliste Erpfingen 2025 (193,6 KB)

Polterkarte Erpfingen 300 - 346 (888,7 KB)
Polterkarte Erpfingen 347 (361,2 KB)
Polterkarte Erpfingen 348 - 355 (905,4 KB)