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F A M I L I E N L E B E N
Familienplanung
Mutterschutz und
Mutterschaftsgeld
Mutterschutz: Für die Gesundheit
von Mutter und Kind
Über 50 Prozent der werdenden
Mütter in Deutschland sind berufs-
tätig. Damit sie und ihre ungebo-
renen Kinder vor gesundheitlichen
Risiken und Gefahren am Arbeits-
platz geschützt sind, gibt es das
Mutterschutzgesetz.
Arbeitgeber rechtzeitig
informieren
Sie sind schwanger? Herzlichen
Glückwunsch! Denken Sie daran,
Ihren Arbeitgeber so früh wie
möglich darüber zu informieren
und nennen Sie ihm den voraus-
sichtlichen Geburtstermin. Denn
nur so stellen Sie sicher, dass Sie
diesen Schutz auch in Anspruch
nehmen können.
Mutterschutz: Was bedeutet
das im Einzelnen
Wenn Sie schwanger sind, ge-
nießen Sie einen besonderen
Schutz, und daraus ergeben sich
viele Rechte. Sie unterliegen dem
Kündigungsschutz, und auch Ihr
Einkommen ist in Zeiten eines Be-
schäftigungsverbots gesichert, weil
Beschäftigungsverbote für eine
Mit einer Ausnahme: Eine
Schwangerschaftskonfliktberatung
darf nur von dafür anerkannten
Beratungsstellen durchgeführt
werden. Das sind in der Regel
kommunale oder freie Träger oder
Ärzte. Dort wird gemeinsam mit
Ihnen nach Lösungen gesucht.
Und wenn Sie das wollen, werden
bei medizinischen Themen auch
Fachexperten hinzugezogen. Dort
können Sie die Methoden und
Risiken eines Schwangerschafts-
abbruchs besprechen, aber auch
Möglichkeiten einer Adoption.
Nachbetreuung
Gut zu wissen, dass nach dem
ersten Beratungsgespräch Ihr
Anspruch weiter bestehen bleibt:
Frauen, Männer und Paare kön-
nen sich auch nach der Geburt
ihres Kindes oder nach einem
Schwangerschaftsabbruch weiter
mit Fragen und Problemen an
ihre Beratungsstelle wenden. Dort
hilft man Ihnen, mit der neuen
Lebenssituation besser zurecht
zukommen.
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Info
www.familienplanung.deSchwangerschaft und
Familienplanung
Welche Rechte habe ich?
Jede Frau, jeder Mann hat An-
spruch darauf, sich in Fragen der
Sexualaufklärung, Verhütung, Fa-
milienplanung beraten zu lassen.
Die Beratung ist kostenlos – auf
Wunsch auch anonym – und wird
von professionellen Beratern
durchgeführt, die der Schweige-
pflicht unterliegen.
Was bietet mir die Beratung?
Hier können Sie alle Themen
ansprechen, die Ihnen auf dem
Herzen liegen: Sexualaufklärung,
Verhütung, Probleme in der Paar-
beziehung, Vorsorgeuntersuchun-
gen, Geburtsvorbereitung, aber
auch Schwangerschaftskonflikte
und die Möglichkeit von Adoptio-
nen.
Doch das ist noch nicht alles: Ob
Sie finanzielle Mittel beantragen
wollen, eine Wohnung, einen
Arbeits-oder Ausbildungsplatz
suchen, finanzielle Unterstützung
beantragen oder eine Betreuungs-
möglichkeit für Ihr Kind finden
wollen – bei der Beratungsstelle
erhalten Sie praktischen Rat in all
diesen Fällen.
Im Steigle 1 · Kerstin Betz · 72820 Sonnenbühl
0 71 28 – 92 79 22
Öffungszeiten:
Di., Mi., Fr. : 08:00–12:00
13:00–18:00
Do
: 10:00–12:00
13:00–20:00
Sa
: 08:00–12:00