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lichen Krankenversicherung sein

(freiwillig oder pflichtversichert),

Anspruch auf Krankengeld haben,

zu Beginn der Schutzfrist in einem

Arbeitsverhältnis stehen oder

das Beschäftigungsverhältnis muss

während der Schwangerschaft

wirksam aufgelöst worden sein.

Wichtig: Das Mutterschaftsgeld ist

steuer-und sozialversicherungsfrei.

Was müssen Sie tun, um Mutter-

schaftsgeld zu erhalten?

Normalerweise reichen Sie den

Antrag auf Mutterschaftsgeld

zusammen mit der Bescheinigung

über den voraussichtlichen Entbin-

dungstermin bei Ihrer Krankenkas-

se ein.

Wenn Sie familien-oder privat-

versichert sind, wenn Sie Be-

rechtigungsscheine über die

Bundesagentur für Arbeit oder

das Sozialamt erhalten, dann

stellen Sie den Antrag auf Mut-

terschaftsgeld schriftlich beim

Bundesversicherungsamt.

¬

¬

Info

Bundesversicherungsamt

Mutterschaftsgeldstelle Fried-

rich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn

Fax: 0228/619-1877 E-Mail:

mutterschaftsgeldstelle@bva.de www.familienplanung.de

Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld geben

Müttern und Vätern die Möglich-

keit, Beruf und Kindererziehung

miteinander zu verbinden. Lassen

Sie sich nicht verwirren: Das El­

terngeld ist für Geburten ab dem

1. Januar 2007 an die Stelle des

bisherigen Erziehungsgelds ge-

treten. Dabei spielt es keine Rolle,

ob Sie ein eigenes Kind haben, ein

adoptiertes oder das Kind Ihres

Partners betreuen.

Elternzeit bedeutet, dass Sie

während dieser Zeit unbezahlt von

der Arbeit freigestellt sind und sich

so selbst um Ihr Kind kümmern,

es selbst betreuen und erziehen

können.

Wie lange habe ich Anspruch

darauf?

Jede Arbeitnehmerin und jeder

Arbeitnehmer hat für maximal drei

Jahre Anspruch auf Elternzeit.

werdende Mutter finanziell nicht

nachteilig sein dürfen. Üben Sie

eine Tätigkeit aus, die Ihre Gesund-

heit oder das Leben Ihres Kindes

gefährden könnte? Dann werden

Sie mittels ärztlichen Attests von

der Arbeit freigestellt. Auch sind

Sie für alle erforderlichen ärztlichen

Untersuchungs-und Beratungs-

termine unter Lohnfortzahlung

von der Arbeit freigestellt. Dabei

sind Sie gehalten, „auf die Belan-

ge des Betriebes“ zu achten. Das

bedeutet nichts anderes, als dass

Sie Ihre Termine beim Arzt oder

bei der Hebamme außerhalb der

Arbeitszeit legen – soweit Ihnen

dies möglich ist. Dann braucht

der Arbeitgeber Ihnen auch keine

Arbeitsbefreiung zu erteilen.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld erhalten Sie

während der Schutzfristen vor

und nach der Geburt sowie für

den Tag der Entbindung gezahlt.

Verlängern sich die Schutzfristen,

verlängert sich auch die Dauer des

Mutterschaftsgelds.

Sie erhalten Mutterschaftsgeld,

wenn Sie mindestens eine der fol-

genden Voraussetzungen erfüllen.

Sie müssen

zu Beginn der Schutzfrist eigen-

ständiges Mitglied in einer gesetz-

Installation · Heizung

Verkauf · Kundendienst

Sonnenbühl-Erpfingen

Tel. 07128 1227 · Fax 07128 1244

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