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lichen Krankenversicherung sein
(freiwillig oder pflichtversichert),
Anspruch auf Krankengeld haben,
zu Beginn der Schutzfrist in einem
Arbeitsverhältnis stehen oder
das Beschäftigungsverhältnis muss
während der Schwangerschaft
wirksam aufgelöst worden sein.
Wichtig: Das Mutterschaftsgeld ist
steuer-und sozialversicherungsfrei.
Was müssen Sie tun, um Mutter-
schaftsgeld zu erhalten?
Normalerweise reichen Sie den
Antrag auf Mutterschaftsgeld
zusammen mit der Bescheinigung
über den voraussichtlichen Entbin-
dungstermin bei Ihrer Krankenkas-
se ein.
Wenn Sie familien-oder privat-
versichert sind, wenn Sie Be-
rechtigungsscheine über die
Bundesagentur für Arbeit oder
das Sozialamt erhalten, dann
stellen Sie den Antrag auf Mut-
terschaftsgeld schriftlich beim
Bundesversicherungsamt.
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Info
Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle Fried-
rich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn
Fax: 0228/619-1877 E-Mail:
mutterschaftsgeldstelle@bva.de www.familienplanung.deElternzeit und Elterngeld
Elternzeit und Elterngeld geben
Müttern und Vätern die Möglich-
keit, Beruf und Kindererziehung
miteinander zu verbinden. Lassen
Sie sich nicht verwirren: Das El
terngeld ist für Geburten ab dem
1. Januar 2007 an die Stelle des
bisherigen Erziehungsgelds ge-
treten. Dabei spielt es keine Rolle,
ob Sie ein eigenes Kind haben, ein
adoptiertes oder das Kind Ihres
Partners betreuen.
Elternzeit bedeutet, dass Sie
während dieser Zeit unbezahlt von
der Arbeit freigestellt sind und sich
so selbst um Ihr Kind kümmern,
es selbst betreuen und erziehen
können.
Wie lange habe ich Anspruch
darauf?
Jede Arbeitnehmerin und jeder
Arbeitnehmer hat für maximal drei
Jahre Anspruch auf Elternzeit.
werdende Mutter finanziell nicht
nachteilig sein dürfen. Üben Sie
eine Tätigkeit aus, die Ihre Gesund-
heit oder das Leben Ihres Kindes
gefährden könnte? Dann werden
Sie mittels ärztlichen Attests von
der Arbeit freigestellt. Auch sind
Sie für alle erforderlichen ärztlichen
Untersuchungs-und Beratungs-
termine unter Lohnfortzahlung
von der Arbeit freigestellt. Dabei
sind Sie gehalten, „auf die Belan-
ge des Betriebes“ zu achten. Das
bedeutet nichts anderes, als dass
Sie Ihre Termine beim Arzt oder
bei der Hebamme außerhalb der
Arbeitszeit legen – soweit Ihnen
dies möglich ist. Dann braucht
der Arbeitgeber Ihnen auch keine
Arbeitsbefreiung zu erteilen.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld erhalten Sie
während der Schutzfristen vor
und nach der Geburt sowie für
den Tag der Entbindung gezahlt.
Verlängern sich die Schutzfristen,
verlängert sich auch die Dauer des
Mutterschaftsgelds.
Sie erhalten Mutterschaftsgeld,
wenn Sie mindestens eine der fol-
genden Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen
zu Beginn der Schutzfrist eigen-
ständiges Mitglied in einer gesetz-
Installation · Heizung
Verkauf · Kundendienst
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Tel. 07128 1227 · Fax 07128 1244
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