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F A M I L I E N L E B E N

men Sie bei laufender Elternzeit

ein weiteres Kind, dann dürfen

Sie die erste Elternzeit vorzeitig

beenden. Den nicht verwendeten

Zeitraum hängen Sie einfach an

das Ende der zweiten Elternzeit an.

Info:

www.gesetze-im-internet.de

Was passiert mit Ihrem Arbeits-

platz?

Wenn Ihre Elternzeit abgelaufen

ist, haben Sie Anspruch darauf,

Ihre Arbeit automatisch und ohne

weitere Aufforderung wieder

aufzunehmen. Dabei gelten die

gleichen Bedingungen wie vor der

Elternzeit. Sollte dies nicht möglich

sein, so haben Sie Anspruch auf

einen gleichwertigen Arbeitsplatz.

¬

¬

Info

www.bmfsfj.de www.gesetze-im-internet.de www.elterngeld.net

sam. Dabei ist es egal, in welchem

Arbeitsverhältnis Sie stehen, ob

Vollzeit oder Teilzeit.

Wie lange kann ich

Elternzeit nehmen?

Der Anspruch auf Elternzeit be-

steht maximal drei Jahre, also bis

zur Vollendung des dritten Lebens-

jahres Ihres Kindes. Dabei wird die

Zeit der Mutterschutzfrist auf die

Elternzeit angerechnet. Sie kön-

nen die Elternzeit auch vorzeitig

beenden oder verlängern, voraus-

gesetzt Ihr Arbeitgeber stimmt zu.

Wie ist das bei mehreren

Kindern geregelt?

Haben Sie mehrere Kinder, so

haben Sie für jedes Kind Anspruch

auf Elternzeit. Auch wenn sich die

Zeiträume überschneiden. Bekom-

Wie muss ich es beantragen?

Denken Sie daran, die Elternzeit

spätestens sieben Wochen vor

Beginn schriftlich beim Arbeitge-

ber zu beantragen. Dabei müssen

Sie auch festlegen, zu welchen

Zeiten Sie die Elternzeit nehmen

möchten.

Muss ich während der

Elternzeit arbeiten?

Nein. Während der Elternzeit sind

Sie zu keinerlei Tätigkeit verpflich-

tet. Wenn Sie es aber wünschen,

dürfen Sie bis zu 30 Stunden in

Teilzeit weiterarbeiten.

Wem steht Elternzeit zu?

Die Elternzeit kann von Mutter

oder Vater genommen werden,

aber auch anteilig von jedem

alleine oder von beiden gemein-

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