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F A M I L I E N L E B E N

Senioren

Zuschuss für den Wohnteil.

Wie ist das Wohngeld geregelt?

Der Gesetzgeber will angemesse-

nes Wohnen gewährleisten. Das

heißt: 45m² für eine Person, 60m²

für zwei Personen, für jede weitere

15m². Die Höhe des Wohngelds ist

nicht einheitlich geregelt; es richtet

sich immer nach den ortsüblichen

(unteren) Mieten.

Mindesteinkommen

Ob man das notwendige Min-

desteinkommen erzielt, kann

man sich selbst ausrechnen. Die

Faustformel: Sozialhilferegelsatz

+ Miete + Nebenkosten = Min-

desteinkommen.

Zu den Nebenkosten werden

Strom-und Heizkosten gerechnet,

aber auch die Beiträge zur gesetz-

lichen Krankenversicherung.

Was, wenn ich Eigentum habe?

Wohngeld für Wohnung – klar. Was

aber ist, wenn ich ein Haus oder

eine Eigentumswohnung habe?

Auch dann gibt es Wohngeld,

genannt Lastenzuschuss.

Antrag stellen

Wohngeld wird schriftlich bean-

tragt. Genauer gesagt, Sie müssen

einen amtlichen Vordruck ausfül-

len. Reichen Sie den Antrag am

besten bei der zuständigen Stelle

persönlich ein. Geht das nicht,

stellen Sie den Antrag zunächst

formlos per Brief (das gilt als An-

tragszeitpunkt); dann reichen Sie

den formellen Antrag nach.

Wer erteilt Auskunft?

Auskunft erhalten Sie bei den Bür-

germeisterämtern, den Wohngeld-

lose Kabel sollten Sie jetzt aus Ihrer

Wohnung verbannen.

¬

¬

Info

www.vz-bawue.de

(Verbraucherzentrale)

www.kfw-foerderbank.de

Wohngeld

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist kein Almosen, son-

dern eine Leistung des Staates, auf

die jeder einen Rechtsanspruch

hat. Allerdings müssen bestimmte

Voraussetzungen erfüllt sein:

¬

¬

Berechtigung für den Antrag

(Mindesteinkommen),

¬

¬

Art des Wohnraums (Zuschuss

gibt es nur bis zu einem bestim-

mten Höchstbetrag),

¬

¬

keine Ausschlussgründe.

In welcher Form gibt

es Wohngeld?

Wohngeld gibt es als Zuschuss

für eine Mietwohnung oder, wenn

man Haus oder Eigentumswoh-

nung besitzt, als Lastenzuschuss.

Wann erhalte ich Wohngeld?

Ob Sie wohngeldberechtigt sind,

richtet sich nach Ihrem Einkom-

men, sowohl Ihrem eigenen als

auch dem aller Familienmitglieder.

Auch die Anzahl der Familien-

mitglieder und die Kosten für die

Wohnung spielen eine Rolle.

Wohngeld für alle Räume?

Die Räume, für die Wohngeld be-

antragt wird, müssen zum Wohnen

geeignet sein und vom Antragstel-

ler selbst bewohnt werden. Nutzen

Sie Ihre Wohnungen gewerblich,

erhalten Sie kein Wohngeld. Nut-

zen Sie sie teils-teils, gibt es nur

Der Gemeinde Sonnenbühl ist es

wichtig, dass die Gemeinde für

jedes Alter erlebbar bleibt.

Wohnen im Alter

Das Älterwerden hat eine neue Be-

deutung erhalten: Das Leben im

Alter ist keine mehr oder weniger

kurze Restphase, in der nicht mehr

viel passiert. Stattdessen beginnt

ein neuer Lebensabschnitt, der

neue Möglichkeiten eröffnet und

den Sie durchaus eigenständig

verbringen können, auch wenn Sie

auf Hilfe angewiesen sein sollten.

In der eigenen Wohnung leben

Selbstbestimmung ist für jeden

Menschen ein zentrales An­

liegen. Auch im Alter wollen

die meisten in ihrer vertrauten

Umgebung selbstständig und

ohne Einschränkungen leben.

Meist lässt sich der Wunsch

leicht erfüllen: Ausmistaktionen,

kleine Veränderungen, bauliche

Anpassungsmaßnahmen sind

problemlos durchführbar (Barri-

erefrei Wohnen). Was Sie sonst

noch brauchen – Notruf, Pflege,

Versorgung mit warmen Mahlzei-

ten –, können Sie gut von zu Hause

organisieren.

Barrierefrei Wohnen

Wie Sie Ihre Wohnung mit einfa-

chen Mitteln altersgerecht gestal-

ten können? Trennen Sie sich von

schweren Möbelstücken, die Ihnen

den Durchgang versperren. Achten

Sie auf einen rutschfesten Boden.

Teppichkanten, rutschige Läufer,

unzureichende Beleuchtung oder