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F A M I L I E N L E B E N
Senioren
Zuschuss für den Wohnteil.
Wie ist das Wohngeld geregelt?
Der Gesetzgeber will angemesse-
nes Wohnen gewährleisten. Das
heißt: 45m² für eine Person, 60m²
für zwei Personen, für jede weitere
15m². Die Höhe des Wohngelds ist
nicht einheitlich geregelt; es richtet
sich immer nach den ortsüblichen
(unteren) Mieten.
Mindesteinkommen
Ob man das notwendige Min-
desteinkommen erzielt, kann
man sich selbst ausrechnen. Die
Faustformel: Sozialhilferegelsatz
+ Miete + Nebenkosten = Min-
desteinkommen.
Zu den Nebenkosten werden
Strom-und Heizkosten gerechnet,
aber auch die Beiträge zur gesetz-
lichen Krankenversicherung.
Was, wenn ich Eigentum habe?
Wohngeld für Wohnung – klar. Was
aber ist, wenn ich ein Haus oder
eine Eigentumswohnung habe?
Auch dann gibt es Wohngeld,
genannt Lastenzuschuss.
Antrag stellen
Wohngeld wird schriftlich bean-
tragt. Genauer gesagt, Sie müssen
einen amtlichen Vordruck ausfül-
len. Reichen Sie den Antrag am
besten bei der zuständigen Stelle
persönlich ein. Geht das nicht,
stellen Sie den Antrag zunächst
formlos per Brief (das gilt als An-
tragszeitpunkt); dann reichen Sie
den formellen Antrag nach.
Wer erteilt Auskunft?
Auskunft erhalten Sie bei den Bür-
germeisterämtern, den Wohngeld-
lose Kabel sollten Sie jetzt aus Ihrer
Wohnung verbannen.
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Info
www.vz-bawue.de(Verbraucherzentrale)
www.kfw-foerderbank.deWohngeld
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist kein Almosen, son-
dern eine Leistung des Staates, auf
die jeder einen Rechtsanspruch
hat. Allerdings müssen bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sein:
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Berechtigung für den Antrag
(Mindesteinkommen),
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Art des Wohnraums (Zuschuss
gibt es nur bis zu einem bestim-
mten Höchstbetrag),
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keine Ausschlussgründe.
In welcher Form gibt
es Wohngeld?
Wohngeld gibt es als Zuschuss
für eine Mietwohnung oder, wenn
man Haus oder Eigentumswoh-
nung besitzt, als Lastenzuschuss.
Wann erhalte ich Wohngeld?
Ob Sie wohngeldberechtigt sind,
richtet sich nach Ihrem Einkom-
men, sowohl Ihrem eigenen als
auch dem aller Familienmitglieder.
Auch die Anzahl der Familien-
mitglieder und die Kosten für die
Wohnung spielen eine Rolle.
Wohngeld für alle Räume?
Die Räume, für die Wohngeld be-
antragt wird, müssen zum Wohnen
geeignet sein und vom Antragstel-
ler selbst bewohnt werden. Nutzen
Sie Ihre Wohnungen gewerblich,
erhalten Sie kein Wohngeld. Nut-
zen Sie sie teils-teils, gibt es nur
Der Gemeinde Sonnenbühl ist es
wichtig, dass die Gemeinde für
jedes Alter erlebbar bleibt.
Wohnen im Alter
Das Älterwerden hat eine neue Be-
deutung erhalten: Das Leben im
Alter ist keine mehr oder weniger
kurze Restphase, in der nicht mehr
viel passiert. Stattdessen beginnt
ein neuer Lebensabschnitt, der
neue Möglichkeiten eröffnet und
den Sie durchaus eigenständig
verbringen können, auch wenn Sie
auf Hilfe angewiesen sein sollten.
In der eigenen Wohnung leben
Selbstbestimmung ist für jeden
Menschen ein zentrales An
liegen. Auch im Alter wollen
die meisten in ihrer vertrauten
Umgebung selbstständig und
ohne Einschränkungen leben.
Meist lässt sich der Wunsch
leicht erfüllen: Ausmistaktionen,
kleine Veränderungen, bauliche
Anpassungsmaßnahmen sind
problemlos durchführbar (Barri-
erefrei Wohnen). Was Sie sonst
noch brauchen – Notruf, Pflege,
Versorgung mit warmen Mahlzei-
ten –, können Sie gut von zu Hause
organisieren.
Barrierefrei Wohnen
Wie Sie Ihre Wohnung mit einfa-
chen Mitteln altersgerecht gestal-
ten können? Trennen Sie sich von
schweren Möbelstücken, die Ihnen
den Durchgang versperren. Achten
Sie auf einen rutschfesten Boden.
Teppichkanten, rutschige Läufer,
unzureichende Beleuchtung oder