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F A M I L I E N L E B E N

Dabei wird der nicht genutzte

Prozentsatz der Pflegesachleis-

tungen anteilig als Pflegegeld

ausgezahlt.

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Pflegehilfsmittel.

Wenn sie der

Erleichterung der Pflege, der

Linderung von Beschwerden

oder einer selbstständigen Leb-

ensführung des Pflegebedürfti-

gen dienen, werden die Kosten

für Pflegehilfsmittel von der

Pflegekasse übernommen.

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Pflegekurse.

Diese werden von

der Pflegekasse kostenfrei an-

geboten, um soziales Engage-

ment im Bereich der Pflege zu

fördern und um Pflege und

Betreuung zu erleichtern.

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Zuschüsse zur Wohnumfeld-

verbesserung.

Für Maßnahmen

zur Verbesserung des Wohnum-

felds können Pflegebedürftige

finanzielle Zuschüsse erhalten.

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Verhinderungspflege.

Die

Pflegeversicherung finanzi-

ert maximal vier Wochen im

Jahr eine Ersatzpflegekraft,

wenn eine private Pflegeper-

son wegen Urlaub, Krankheit

oder aus anderen Gründen

verhindert ist. Allerdings muss

der Pflegebedürftige davor

mindestens 12 Monate von

der Pflegekraft versorgt worden

sein.

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Tages- und Nachtpflege.

Sie

haben Anspruch auf teilsta-

tionäre Pflege, wenn die Pflege

zu Hause nicht in ausreichender

Form möglich ist – auch bei

kurzfristig erhöhtem Pflegebe-

darf. Die Leistungshöhe ist

gestaffelt nach dem Grad der

Pflegebedürftigkeit.

Pflegebedürftigen tagsüber durch

qualifiziertes Fachpersonal be-

treut. Die Tagespflege bietet einen

anregenden Tagesablauf und trägt

der Persönlichkeit des Einzelnen

Rechnung. Bei Bedarf kann ein

Fahrdienst angeboten werden. Die

Tagespflege wird über die Kran-

kenkassen finanziert.

Nachtpflege

Um pflegende Angehörige zu ent-

lasten, können Pflegebedürftige

auch über Nacht in einem Heim

gepflegt und versorgt werden. Er-

kundigen Sie sich bei den Heimen

danach.

Was sind Pflegekassen?

Pflegekassen sind bei den Kran-

kenkassen angesiedelt. Sie arbei-

ten eng mit ihnen zusammen.

Welche Leistungen erbringt die

Pflegeversicherung?

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Pflegegeld.

Das wird gezahlt,

wenn Pflegebedürftige in einer

häuslichen Umgebung gepflegt

werden, beispielsweise von

Angehörigen.

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Pflegesachleistungen.

Diese

werden durch ausgebildete

Pflegekräfte erbracht, die in

ambulanten Pflegeeinrichtun-

gen angestellt sind. Das können

Sozialstationen sein, private

häusliche Krankenpflege usw.

Die Pflege einrichtung muss

mit der jeweiligen Pflegeka-

sse einen Versorgungsvertrag

geschlossen haben.

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Kombinationsleistungen.

Hier werden Pflegegeld und

Pflegesachleistung kombiniert.

Hilfe zur Pflege

Was Sind Aktivierende

Maßnahmen?

Alles was hilft, Alltagskompetenzen

zu reaktivieren und zu fördern. Das

kann sein: Gedächtnistraining,

handwerkliches Arbeiten, Gymnas-

tik, gemeinsame Einkäufe, gemein-

sames Kochen, etwas Gartenarbeit

oder Tierpatenschaften. Damit der

Pflegebedürftige sich wohl fühlt,

ist es wichtig, dass der Heimplatz

bestimmte Kriterien erfüllt: Größe

und Standort (Ortsnähe!) sollten

stimmen, Größe und Ausstattung

der Zimmer, Atmosphäre im Haus,

Leistungen (pflegerisch und thera-

peutisch). Das Haus sollte Gemein-

schaftsangebote und Aktivitäten

haben und so fort. Besichtigen Sie

die in Frage kommenden Einrich-

tungen, verschaffen Sie sich einen

Eindruck und führen Sie ausführ-

liche Gespräche, bevor Sie eine

Entscheidung fällen.

Kurzzeitpflege

Diese Form der Pflege ist in fast

allen Pflegeheimen möglich. Sie

kann in Anspruch genommen

werden, wenn ein pflegebedürfti-

ger Angehöriger für eine begrenz-

te Zeit nicht zu Hause gepflegt

werden kann. Mit dieser Lösung

ist es möglich, auch einmal Urlaub

zu machen oder sich bei Krankheit

oder anderen Ausfallzeiten vertre-

ten zu lassen.

Tagespflege

Die Tagespflege ist eine wichtige

Unterstützung für Angehörige.

Hier werden die Älteren und