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F A M I L I E N L E B E N

Lassen Sie sie von einem Notar

ausstellen und beurkunden. Ent-

scheiden Sie dabei auch, ob Sie

einen Kontrollbetreuer möchten.

Gesetzliche Betreuung

Die gesetzliche Betreuung erfolgt

durch das Vormundschaftsgericht.

Sie kann umfassend sein oder

nur für erforderliche Aufgaben-

kreise gelten wie etwa ärztliche

Betreuung, Vermögensverwaltung,

Aufenthaltsbestimmung, Ren-

ten-und Versicherungsangelegen-

heiten oder das Öffnen der Post.

Grundsicherung:

Wenn die Rente nicht reicht

Weil alte Menschen den Gang

zum Sozialamt scheuen, wurde die

Grundsicherung geschaffen. Sie

ist eine Leistung, die im Zwölften

Buch des Sozialgesetzbuches

geregelt ist. Die „bedarfsorientierte

Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung“ gibt es seit

fünf Jahren. Sie soll alten oder

dauerhaft voll erwerbsgeminder-

ten Menschen ein bestimmtes

Mindesteinkommen garantieren.

Der Gesetzgeber will damit

die „verschämte Altersarmut“

beseitigen, denn vor allem äl-

tere Menschen machten Sozi­

alhilfeansprüche oft nicht geltend,

weil sie sich schämten oder fürch-

teten, dass ihre Kinder zur Kasse

gebeten werden. Bei der Grund-

sicherung muss man sich diese

Sorgen nicht machen. Außerdem

werden Angehörige, anders als bei

der Sozialhilfe, nur herangezogen,

Beratung und Begleitung in

der Pflegesituation

Sowohl für Betroffene als auch für

Angehörige ist Beratung und Be-

gleitung wichtig. In den Beratungs-

stellen erfahren Sie, wie Sie mit der

Pflegesituation umgehen können,

wie Sie Hilfe erhalten oder wie Sie

sich die Pflege erleichtern können.

Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach

den entsprechenden Angeboten

und Beratungen.

Gesprächskreise

Nutzen Sie als Angehöriger unbe-

dingt Gesprächskreise und Be-

treuungsgruppen. Dort sprechen

Sie im vertraulichen Rahmen und

unter fachlicher Leitung gemein-

sam mit Menschen, die in der

gleichen Lage sind. Sie können

sich austauschen, Informationen

über die Krankheit und deren Ver-

lauf erhalten und den Umgang mit

den Kranken lernen.

Gesprächskreise werden meist in

den Sozialstationen oder in größe-

ren Pflegeheimen angeboten.

Rechtliche Fragestellungen

Pflegebedürftige Personen und

auch ihre Angehörigen müssen

sich mit vielen unterschiedlichen

Fragestellungen auseinanderset-

zen. Dabei sind die Fragen der

vorsorgenden Verfügung und

Betreuung besonders wichtig.

Vorsorgevollmacht

Erstellen Sie frühzeitig eine Vor-

sorgevollmacht oder eine Betreu-

ungsverfügung, denn dazu ist volle

Geschäftsfähigkeit Voraussetzung.

Ob die Voraussetzungen für eine

Pflegestufe und damit für Leistun-

gen aus der Pflegekasse gegeben

sind, wird individuell durch den

Medizinischen Dienst begutach-

tet. Den Antrag zur Einstufung in

eine Pflegestufe stellen Sie bei der

Pflegekasse.

¬

¬

Info

www.pflegestufe.info

Wichtig:

„Keine Pflegestufe“ (Pfle-

gestufe 0) bedeutet keineswegs

„kein Hilfebedarf“. Das heißt nur,

dass Sie weniger als 90 Minuten

täglich Hilfe brauchen. Wenn dies

der Fall ist, können auch die Sozial­

ämter pflegerische Hilfen überneh-

men. Allerdings findet vorher eine

Prüfung der Vermögensverhältnis-

se statt.

¬

¬

Info

www.pflegestufe.info www.bundesgesundheits ministerium.de

Krankenpflegeförderverein

Sonnenbühl e. V.

Tel.: 07128 30362

Sozialstation Südwest

der Bruderhaus Diakonie

Tel.: 07121 278492

Freundeskreis Magdalena-

Hospiz e. V.

Ambulanter Hospizdienst

Reutlinger Alb

Tel. 07387 1773

Sozialstation Servicehaus

Sonnenhalde

Engstingen, Tel.: 07129 9379-0