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Pflegestufe III

= Schwerst­

pflegebedürftigkeit. Zeitauf­

wand von mindestens fünf

Stunden, davon mehr als 4

Stunden für die Grundpflege.

Bei Pflegestufe III werden 685

Euro Pflegegeld bzw. 1510 Euro

als Sachleistung ausgezahlt.

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Pflegestufe IV

= Schwere

Bedürftigkeit im Härtefall.

D.h., die Bedingungen wie

Pflegestufe III sind erfüllt mit

zusätzlich zwei Stunden für

die Nacht. Bei Pflegestufe

IV werden auch 685 Euro

Pflegegeld jedoch 1.918 Euro

als Sachleistung ausgezahlt.

Allgemeine Betreuung, Freizeitge-

staltung und ärztlich verordnete

Maßnahmen der häuslichen Kran-

kenpflege spielen bei der Einstu-

fung kaum eine Rolle.

dürftigkeit und dem Umfang, in

dem ein Mensch Hilfe braucht. Der

Gesetzgeber hat drei Stufen der

Pflegebedürftigkeit definiert. Dabei

hat er sich hauptsächlich nach dem

Zeitaufwand gerichtet, aber auch

einen Schwerpunkt auf die Grund-

pflege gelegt, d.h. auf alles, was nö-

tig ist, um Körperpflege, Kleidung,

Toilettengänge, Nahrungsaufnahme

zu bewältigen, einschließlich der

dazu benötigten Wege.

Die einzelnen Pflegestufen

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Pflegestufe I

= erhebliche

Pflegebedürftigkeit. Zeitauf­

wand von mindestens 90

Minuten, davon mehr als 45

Minuten für die Grundpflege.

Bei Pflegestufe I werden 225

Euro Pflegegeld bzw. 440 Euro

als Sachleistung ausgezahlt.

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Pflegestufe II

= Schwerpflege­

bedürftigkeit. Zeitaufwand von

mindestens

drei Stunden,

davon mehr

als zwei

Stunden für

die Grund-

pflege. Bei

Pflegestufe

II werden

430 Euro

Pflegegeld

bzw. 1040

Euro als

Sachleistung

ausgezahlt.

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Kurzzeitpflege.

Wenn

vorübergehend weder eine

häusliche noch eine teilsta-

tionäre Pflege möglich ist,

haben Sie Anspruch auf

vorübergehende Unterbrin-

gung in einem Pflegeheim.

Die Kosten hierfür übernimmt

die Pflegekasse unter Berück-

sichtigung der jeweils festge-

legten Pflegestufe und für den

Zeitraum von vier Wochen.

Wer ist pflegebedürftig?

Als pflegebedürftig gilt, wer wegen

einer körperlichen, seelischen,

geistigen Erkrankung oder Behin-

derung nicht in der Lage ist, die

regelmäßig wiederkehrenden Ar-

beiten im Alltag zu verrichten, und

deshalb – zeitweise oder dauerhaft

– Unterstützung benötigt.

Diese gibt es in vier Bereichen:

bei der Körperpflege (Hilfe beim

Waschen, Duschen, Kämmen und

so weiter), bei der Ernährung (etwa

Nahrung mundgerecht zubereiten,

Hilfe beim Essen selbst), bei der

Mobilität (also beim Aufstehen,

An-und Ausziehen, Gehen, Stehen,

Treppensteigen) und bei der

hauswirtschaftlichen Versorgung

(beispielsweise beim Einkaufen,

Kochen, Putzen, Waschen).

Pflegestufe I bis IV: Wie

bemessen sich die Leistungen?

Die Leistungen bemessen sich nach

dem Schweregrad der Pflegebe-

Auch roman-

tischen Ausflüge

sind in Sonnen-

bühl ein be-

sonders Erlebnis.

Wie hier eine

Kutschfahrt auf

dem Kirchberg

Undingen mit

dem Sonnenalb

Kutscher.

Ihre Ansprechpartner vor Ort:

Uwe & Birgitta Bartels

Starenweg 3 | 72829 Engstingen

Tel. 07129 – 407 06 82 |

info@reutlingen.promedicaplus.de www.reutlingen.promedicaplus.de

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