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F A M I L I E N L E B E N
Dabei wird der nicht genutzte
Prozentsatz der Pflegesachleis-
tungen anteilig als Pflegegeld
ausgezahlt.
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Pflegehilfsmittel.
Wenn sie der
Erleichterung der Pflege, der
Linderung von Beschwerden
oder einer selbstständigen Leb-
ensführung des Pflegebedürfti-
gen dienen, werden die Kosten
für Pflegehilfsmittel von der
Pflegekasse übernommen.
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Pflegekurse.
Diese werden von
der Pflegekasse kostenfrei an-
geboten, um soziales Engage-
ment im Bereich der Pflege zu
fördern und um Pflege und
Betreuung zu erleichtern.
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Zuschüsse zur Wohnumfeld-
verbesserung.
Für Maßnahmen
zur Verbesserung des Wohnum-
felds können Pflegebedürftige
finanzielle Zuschüsse erhalten.
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Verhinderungspflege.
Die
Pflegeversicherung finanzi-
ert maximal vier Wochen im
Jahr eine Ersatzpflegekraft,
wenn eine private Pflegeper-
son wegen Urlaub, Krankheit
oder aus anderen Gründen
verhindert ist. Allerdings muss
der Pflegebedürftige davor
mindestens 12 Monate von
der Pflegekraft versorgt worden
sein.
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Tages- und Nachtpflege.
Sie
haben Anspruch auf teilsta-
tionäre Pflege, wenn die Pflege
zu Hause nicht in ausreichender
Form möglich ist – auch bei
kurzfristig erhöhtem Pflegebe-
darf. Die Leistungshöhe ist
gestaffelt nach dem Grad der
Pflegebedürftigkeit.
Pflegebedürftigen tagsüber durch
qualifiziertes Fachpersonal be-
treut. Die Tagespflege bietet einen
anregenden Tagesablauf und trägt
der Persönlichkeit des Einzelnen
Rechnung. Bei Bedarf kann ein
Fahrdienst angeboten werden. Die
Tagespflege wird über die Kran-
kenkassen finanziert.
Nachtpflege
Um pflegende Angehörige zu ent-
lasten, können Pflegebedürftige
auch über Nacht in einem Heim
gepflegt und versorgt werden. Er-
kundigen Sie sich bei den Heimen
danach.
Was sind Pflegekassen?
Pflegekassen sind bei den Kran-
kenkassen angesiedelt. Sie arbei-
ten eng mit ihnen zusammen.
Welche Leistungen erbringt die
Pflegeversicherung?
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Pflegegeld.
Das wird gezahlt,
wenn Pflegebedürftige in einer
häuslichen Umgebung gepflegt
werden, beispielsweise von
Angehörigen.
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Pflegesachleistungen.
Diese
werden durch ausgebildete
Pflegekräfte erbracht, die in
ambulanten Pflegeeinrichtun-
gen angestellt sind. Das können
Sozialstationen sein, private
häusliche Krankenpflege usw.
Die Pflege einrichtung muss
mit der jeweiligen Pflegeka-
sse einen Versorgungsvertrag
geschlossen haben.
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Kombinationsleistungen.
Hier werden Pflegegeld und
Pflegesachleistung kombiniert.
Hilfe zur Pflege
Was Sind Aktivierende
Maßnahmen?
Alles was hilft, Alltagskompetenzen
zu reaktivieren und zu fördern. Das
kann sein: Gedächtnistraining,
handwerkliches Arbeiten, Gymnas-
tik, gemeinsame Einkäufe, gemein-
sames Kochen, etwas Gartenarbeit
oder Tierpatenschaften. Damit der
Pflegebedürftige sich wohl fühlt,
ist es wichtig, dass der Heimplatz
bestimmte Kriterien erfüllt: Größe
und Standort (Ortsnähe!) sollten
stimmen, Größe und Ausstattung
der Zimmer, Atmosphäre im Haus,
Leistungen (pflegerisch und thera-
peutisch). Das Haus sollte Gemein-
schaftsangebote und Aktivitäten
haben und so fort. Besichtigen Sie
die in Frage kommenden Einrich-
tungen, verschaffen Sie sich einen
Eindruck und führen Sie ausführ-
liche Gespräche, bevor Sie eine
Entscheidung fällen.
Kurzzeitpflege
Diese Form der Pflege ist in fast
allen Pflegeheimen möglich. Sie
kann in Anspruch genommen
werden, wenn ein pflegebedürfti-
ger Angehöriger für eine begrenz-
te Zeit nicht zu Hause gepflegt
werden kann. Mit dieser Lösung
ist es möglich, auch einmal Urlaub
zu machen oder sich bei Krankheit
oder anderen Ausfallzeiten vertre-
ten zu lassen.
Tagespflege
Die Tagespflege ist eine wichtige
Unterstützung für Angehörige.
Hier werden die Älteren und