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Pflegestufe III
= Schwerst
pflegebedürftigkeit. Zeitauf
wand von mindestens fünf
Stunden, davon mehr als 4
Stunden für die Grundpflege.
Bei Pflegestufe III werden 685
Euro Pflegegeld bzw. 1510 Euro
als Sachleistung ausgezahlt.
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Pflegestufe IV
= Schwere
Bedürftigkeit im Härtefall.
D.h., die Bedingungen wie
Pflegestufe III sind erfüllt mit
zusätzlich zwei Stunden für
die Nacht. Bei Pflegestufe
IV werden auch 685 Euro
Pflegegeld jedoch 1.918 Euro
als Sachleistung ausgezahlt.
Allgemeine Betreuung, Freizeitge-
staltung und ärztlich verordnete
Maßnahmen der häuslichen Kran-
kenpflege spielen bei der Einstu-
fung kaum eine Rolle.
dürftigkeit und dem Umfang, in
dem ein Mensch Hilfe braucht. Der
Gesetzgeber hat drei Stufen der
Pflegebedürftigkeit definiert. Dabei
hat er sich hauptsächlich nach dem
Zeitaufwand gerichtet, aber auch
einen Schwerpunkt auf die Grund-
pflege gelegt, d.h. auf alles, was nö-
tig ist, um Körperpflege, Kleidung,
Toilettengänge, Nahrungsaufnahme
zu bewältigen, einschließlich der
dazu benötigten Wege.
Die einzelnen Pflegestufen
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Pflegestufe I
= erhebliche
Pflegebedürftigkeit. Zeitauf
wand von mindestens 90
Minuten, davon mehr als 45
Minuten für die Grundpflege.
Bei Pflegestufe I werden 225
Euro Pflegegeld bzw. 440 Euro
als Sachleistung ausgezahlt.
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Pflegestufe II
= Schwerpflege
bedürftigkeit. Zeitaufwand von
mindestens
drei Stunden,
davon mehr
als zwei
Stunden für
die Grund-
pflege. Bei
Pflegestufe
II werden
430 Euro
Pflegegeld
bzw. 1040
Euro als
Sachleistung
ausgezahlt.
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Kurzzeitpflege.
Wenn
vorübergehend weder eine
häusliche noch eine teilsta-
tionäre Pflege möglich ist,
haben Sie Anspruch auf
vorübergehende Unterbrin-
gung in einem Pflegeheim.
Die Kosten hierfür übernimmt
die Pflegekasse unter Berück-
sichtigung der jeweils festge-
legten Pflegestufe und für den
Zeitraum von vier Wochen.
Wer ist pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig gilt, wer wegen
einer körperlichen, seelischen,
geistigen Erkrankung oder Behin-
derung nicht in der Lage ist, die
regelmäßig wiederkehrenden Ar-
beiten im Alltag zu verrichten, und
deshalb – zeitweise oder dauerhaft
– Unterstützung benötigt.
Diese gibt es in vier Bereichen:
bei der Körperpflege (Hilfe beim
Waschen, Duschen, Kämmen und
so weiter), bei der Ernährung (etwa
Nahrung mundgerecht zubereiten,
Hilfe beim Essen selbst), bei der
Mobilität (also beim Aufstehen,
An-und Ausziehen, Gehen, Stehen,
Treppensteigen) und bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung
(beispielsweise beim Einkaufen,
Kochen, Putzen, Waschen).
Pflegestufe I bis IV: Wie
bemessen sich die Leistungen?
Die Leistungen bemessen sich nach
dem Schweregrad der Pflegebe-
Auch roman-
tischen Ausflüge
sind in Sonnen-
bühl ein be-
sonders Erlebnis.
Wie hier eine
Kutschfahrt auf
dem Kirchberg
Undingen mit
dem Sonnenalb
Kutscher.
Ihre Ansprechpartner vor Ort:
Uwe & Birgitta Bartels
Starenweg 3 | 72829 Engstingen
Tel. 07129 – 407 06 82 |
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