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Kann man die Leistungen auch

erhalten, wenn man im Alten-

oder Pflegeheim wohnt?

Auch in diesem Fall erhalten Sie

die Leistungen, sofern bei Ihnen

die Voraussetzungen gegeben

sind. Aber: Die Grundsicherung

kommt nicht für die Pflegekosten

auf. Hierfür müssen Sie sich an das

Sozialamt wenden.

Demenzerkrankungen

(Alzheimer)

Demenz ist die Hauptursache für

Pflegebedürftigkeit im Alter. In

Deutschland gibt es etwa 1,2 Mil-

lionen Demenzkranke, darunter

650.000 Alzheimer-Patienten. Das

Risiko steigt mit zunehmendem

Alter.

werden kann oder nicht, entschei-

det letztlich das Sozialamt.

Das trifft auch auf Vermögen zu:

Auch hier muss das Sozialamt ent-

scheiden, welche Vermögenswerte

eingesetzt werden müssen. Grund-

sätzlich frei sind Sparbeträge bis zu

2.600 Euro zuzüglich 614 Euro für

den Ehe-oder Lebenspartner.

Als Vermögen gelten Bargeld,

Bankguthaben, Wertpapiere,

Rückkaufwerte aus Versicherungen,

Guthaben aus Bausparverträgen,

Kraftfahrzeuge, Grundstücke und

so weiter.

Wenn Sie eine eigene Wohnung

haben, müssen Sie die nicht ver-

kaufen – soweit diese angemessen

groß ist und von Ihnen bewohnt

wird.

Wann erhält man keine

Grundsicherung?

Sie erhalten keine Leistungen,

wenn Sie den Lebensunterhalt

aus eigenem Einkommen und

Vermögen oder dem Einkommen

und Vermögen Ihres nicht getrennt

lebenden Ehegatten oder Ihres

Partners aus einer eheähnlichen

Gemeinschaft bestreiten können,

wenn Ihre Kinder ein Jahresgehalt

von über 100.000 Euro haben

oder wenn Sie Ihre Bedürftigkeit

innerhalb der letzten zehn Jahre

vorsätzlich oder grob fahrlässig

herbeigeführt haben oder wenn

Sie als ausländischer Staatsange-

höriger nach dem Asylbewerber­

leistungsgesetz anspruchsberech-

tigt sind.

wenn sie ein Jahreseinkommen

von über 100.000 Euro haben.

Wie errechnet sich die

Grundsicherung?

Sie errechnet sich aus dem maß-

geblichen Regelsatz der Hilfe

zum Lebensunterhalt nach dem

zwölften Sozialgesetzbuch (SBG

XII), den angemessenen tatsäch-

lichen Aufwendungen für Miete

und Heizung und dem Beitrag für

eine Kranken-und Pflegeversiche-

rung. In bestimmten Fällen werden

noch Mehrbedarf und einmalige

Beihilfen berücksichtigt. Aus der

Summe dieser Beträge errechnet

sich der Grundsicherungsbedarf,

von dem aber das Einkommen

abgezogen wird.

Wie bekommt man

Grundsicherung?

Sie stellen den Antrag beim Bür-

germeisteramt Ihres Wohnortes.

Gewährt wird die Leistung ab dem

ersten des Antragsmonats und sie

wird in der Regel für zwölf Monate

bewilligt. Achten Sie darauf, dass

Sie rechtzeitig vor Ablauf der Be-

willigung einen Fortzahlungs-oder

Weiterbewilligungsantrag stellen.

Was wird als Einkommen

gewertet?

Alles, was Sie im betreffenden

Monat erhalten. Dabei ist es un-

erheblich, ob es sich um laufende

Einkünfte wie Renten, Zinserträge,

Miet-oder Pachteinnahmen han-

delt oder um einmalige Einkünfte

wie einen Lottogewinn oder eine

Erbschaft. Denn was angerechnet

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