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Kann man die Leistungen auch
erhalten, wenn man im Alten-
oder Pflegeheim wohnt?
Auch in diesem Fall erhalten Sie
die Leistungen, sofern bei Ihnen
die Voraussetzungen gegeben
sind. Aber: Die Grundsicherung
kommt nicht für die Pflegekosten
auf. Hierfür müssen Sie sich an das
Sozialamt wenden.
Demenzerkrankungen
(Alzheimer)
Demenz ist die Hauptursache für
Pflegebedürftigkeit im Alter. In
Deutschland gibt es etwa 1,2 Mil-
lionen Demenzkranke, darunter
650.000 Alzheimer-Patienten. Das
Risiko steigt mit zunehmendem
Alter.
werden kann oder nicht, entschei-
det letztlich das Sozialamt.
Das trifft auch auf Vermögen zu:
Auch hier muss das Sozialamt ent-
scheiden, welche Vermögenswerte
eingesetzt werden müssen. Grund-
sätzlich frei sind Sparbeträge bis zu
2.600 Euro zuzüglich 614 Euro für
den Ehe-oder Lebenspartner.
Als Vermögen gelten Bargeld,
Bankguthaben, Wertpapiere,
Rückkaufwerte aus Versicherungen,
Guthaben aus Bausparverträgen,
Kraftfahrzeuge, Grundstücke und
so weiter.
Wenn Sie eine eigene Wohnung
haben, müssen Sie die nicht ver-
kaufen – soweit diese angemessen
groß ist und von Ihnen bewohnt
wird.
Wann erhält man keine
Grundsicherung?
Sie erhalten keine Leistungen,
wenn Sie den Lebensunterhalt
aus eigenem Einkommen und
Vermögen oder dem Einkommen
und Vermögen Ihres nicht getrennt
lebenden Ehegatten oder Ihres
Partners aus einer eheähnlichen
Gemeinschaft bestreiten können,
wenn Ihre Kinder ein Jahresgehalt
von über 100.000 Euro haben
oder wenn Sie Ihre Bedürftigkeit
innerhalb der letzten zehn Jahre
vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt haben oder wenn
Sie als ausländischer Staatsange-
höriger nach dem Asylbewerber
leistungsgesetz anspruchsberech-
tigt sind.
wenn sie ein Jahreseinkommen
von über 100.000 Euro haben.
Wie errechnet sich die
Grundsicherung?
Sie errechnet sich aus dem maß-
geblichen Regelsatz der Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem
zwölften Sozialgesetzbuch (SBG
XII), den angemessenen tatsäch-
lichen Aufwendungen für Miete
und Heizung und dem Beitrag für
eine Kranken-und Pflegeversiche-
rung. In bestimmten Fällen werden
noch Mehrbedarf und einmalige
Beihilfen berücksichtigt. Aus der
Summe dieser Beträge errechnet
sich der Grundsicherungsbedarf,
von dem aber das Einkommen
abgezogen wird.
Wie bekommt man
Grundsicherung?
Sie stellen den Antrag beim Bür-
germeisteramt Ihres Wohnortes.
Gewährt wird die Leistung ab dem
ersten des Antragsmonats und sie
wird in der Regel für zwölf Monate
bewilligt. Achten Sie darauf, dass
Sie rechtzeitig vor Ablauf der Be-
willigung einen Fortzahlungs-oder
Weiterbewilligungsantrag stellen.
Was wird als Einkommen
gewertet?
Alles, was Sie im betreffenden
Monat erhalten. Dabei ist es un-
erheblich, ob es sich um laufende
Einkünfte wie Renten, Zinserträge,
Miet-oder Pachteinnahmen han-
delt oder um einmalige Einkünfte
wie einen Lottogewinn oder eine
Erbschaft. Denn was angerechnet
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