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F A M I L I E N L E B E N
Lassen Sie sie von einem Notar
ausstellen und beurkunden. Ent-
scheiden Sie dabei auch, ob Sie
einen Kontrollbetreuer möchten.
Gesetzliche Betreuung
Die gesetzliche Betreuung erfolgt
durch das Vormundschaftsgericht.
Sie kann umfassend sein oder
nur für erforderliche Aufgaben-
kreise gelten wie etwa ärztliche
Betreuung, Vermögensverwaltung,
Aufenthaltsbestimmung, Ren-
ten-und Versicherungsangelegen-
heiten oder das Öffnen der Post.
Grundsicherung:
Wenn die Rente nicht reicht
Weil alte Menschen den Gang
zum Sozialamt scheuen, wurde die
Grundsicherung geschaffen. Sie
ist eine Leistung, die im Zwölften
Buch des Sozialgesetzbuches
geregelt ist. Die „bedarfsorientierte
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung“ gibt es seit
fünf Jahren. Sie soll alten oder
dauerhaft voll erwerbsgeminder-
ten Menschen ein bestimmtes
Mindesteinkommen garantieren.
Der Gesetzgeber will damit
die „verschämte Altersarmut“
beseitigen, denn vor allem äl-
tere Menschen machten Sozi
alhilfeansprüche oft nicht geltend,
weil sie sich schämten oder fürch-
teten, dass ihre Kinder zur Kasse
gebeten werden. Bei der Grund-
sicherung muss man sich diese
Sorgen nicht machen. Außerdem
werden Angehörige, anders als bei
der Sozialhilfe, nur herangezogen,
Beratung und Begleitung in
der Pflegesituation
Sowohl für Betroffene als auch für
Angehörige ist Beratung und Be-
gleitung wichtig. In den Beratungs-
stellen erfahren Sie, wie Sie mit der
Pflegesituation umgehen können,
wie Sie Hilfe erhalten oder wie Sie
sich die Pflege erleichtern können.
Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach
den entsprechenden Angeboten
und Beratungen.
Gesprächskreise
Nutzen Sie als Angehöriger unbe-
dingt Gesprächskreise und Be-
treuungsgruppen. Dort sprechen
Sie im vertraulichen Rahmen und
unter fachlicher Leitung gemein-
sam mit Menschen, die in der
gleichen Lage sind. Sie können
sich austauschen, Informationen
über die Krankheit und deren Ver-
lauf erhalten und den Umgang mit
den Kranken lernen.
Gesprächskreise werden meist in
den Sozialstationen oder in größe-
ren Pflegeheimen angeboten.
Rechtliche Fragestellungen
Pflegebedürftige Personen und
auch ihre Angehörigen müssen
sich mit vielen unterschiedlichen
Fragestellungen auseinanderset-
zen. Dabei sind die Fragen der
vorsorgenden Verfügung und
Betreuung besonders wichtig.
Vorsorgevollmacht
Erstellen Sie frühzeitig eine Vor-
sorgevollmacht oder eine Betreu-
ungsverfügung, denn dazu ist volle
Geschäftsfähigkeit Voraussetzung.
Ob die Voraussetzungen für eine
Pflegestufe und damit für Leistun-
gen aus der Pflegekasse gegeben
sind, wird individuell durch den
Medizinischen Dienst begutach-
tet. Den Antrag zur Einstufung in
eine Pflegestufe stellen Sie bei der
Pflegekasse.
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¬
Info
www.pflegestufe.infoWichtig:
„Keine Pflegestufe“ (Pfle-
gestufe 0) bedeutet keineswegs
„kein Hilfebedarf“. Das heißt nur,
dass Sie weniger als 90 Minuten
täglich Hilfe brauchen. Wenn dies
der Fall ist, können auch die Sozial
ämter pflegerische Hilfen überneh-
men. Allerdings findet vorher eine
Prüfung der Vermögensverhältnis-
se statt.
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¬
Info
www.pflegestufe.info www.bundesgesundheits ministerium.deKrankenpflegeförderverein
Sonnenbühl e. V.
Tel.: 07128 30362
Sozialstation Südwest
der Bruderhaus Diakonie
Tel.: 07121 278492
Freundeskreis Magdalena-
Hospiz e. V.
Ambulanter Hospizdienst
Reutlinger Alb
Tel. 07387 1773
Sozialstation Servicehaus
Sonnenhalde
Engstingen, Tel.: 07129 9379-0